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Für den Fall meiner Teilnahme an der Tour de Tirol erkenne ich den Haftungsausschluß des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter und Sponsoren der Tour de Tirol noch gegen deren Partner Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art machen, die mir durch die Teilnahme an der Tour de Tirol und deren Rahmenprogramm entstehen können. Das betrifft auch den Ausfall der Veranstaltung aufgrund Natur- u.A. Katastrophen (höhere Gewalt). Ich erkläre, daß ich für die Teilnahme ausreichend trainiert habe, körperlich gesund bin und mir mein Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde.
Ich bin damit einverstanden, daß die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme bei der Tour de Tirol gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Radio, Fernsehen, Werbung, Büchern, Internet, fotomechanischen Vervielfältigungen, Filmen, Videokassetten, etc. ohne Vergütungsansprüche meinerseits genützt werden dürfen und maschinell gespeichert werden. Ich versichere, daß mein angegebenes Geburtsjahr richtig ist und daß ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde.
Der Rennarzt, Rettungskräfte und die Rennleitung sind befugt, offensichtlich körperlich und geistig geschwächte Teilnehmer aus dem Rennen zu nehmen. LäuferInnen, welche das Ziel am Gipfel der Hohen Salve nicht bis 16.00 Uhr erreichen, werden nicht mehr klassiert und können die Dienstleistungen, wie Verpflegung und aufscheinen in den offiziellen Ergebnisliste nicht in Anspruch nehmen.
LäuferInnen, welche km 34 (Hexenwasser) nicht bis 13.45 Uhr erreichen, müssen das Rennen hier beenden. Sie nehmen auf eigenes Risiko und eigene Gefahr am restlichen Lauf teil. Während des Rennens ist das Tragen von Kopfhörern oder Ohrknöpfen verboten. Das Mitführen von Hunden ist aus Sicherheitsgründen verboten.
Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Erstattungs- und/oder Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem/der Teilnehmer*in.
Eine Rückerstattung des Startgeldes ist ausgeschlossen. Eine Verschiebung auf das Folgejahr ist bei Abschluss der Versicherung möglich.